Gültige Publikation

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Als eine gültige Publikation (valid publication) bezeichnet man eine bestimmte Form der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Arbeit über ein Taxon.

Eine Erstbeschreibung oder Änderung eines Namens muss gültig publiziert sein, damit sie anerkannt wird. An eine solcher Veröffentlichung werden ganz bestimmte Bedingungen gestellt, die im ICBN Artikel 32-44 aufgezählt sind. Nötig sind unter anderem:

  • Eine Diagnose oder Beschreibung oder eines Hinweises auf eine solche.
Seit 1.1.1935 muß die Diagnose oder Beschreibung in lateinischer Sprache abgefaßt sein.
Bei Nichtvorhandensein entsteht ein nomen nudum.
Seit dem 1.1.1958 ist außerdem noch die Angabe des nomenklatorischen Typus erforderlich.

Das Datum einer gültigen Publikation ist für die Priorität maßgebend. Die korrekte Orthographie eines Namens ist die bei der ersten g.P. gebrauchte, (es sei denn, daß Druckfehler oder orthographische Irrtümer berichtigt werden). Als "orthographischer Irrtum", der zu korrigieren ist, wird die Verwendung der Endung -eranus statt -erianus bei Epitheta, die von Personenamen auf -er abgeleitet sind, angesehen; korrekt ist also: barkerianus, hookerianus, kramerianus, sanderianus, schillerianus, schroederianus, spicerianus, spindlerianus, walkerianus usw.


Siehe auch

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